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Schulordnung & AGB

Angebot

Die Musikschule Thomas Kilian erteilt Unterricht in den Fächern Instrumentalunterricht, MFE und MGA. Die Aufnahme in die Klassen richtet sich nach den in der Schule verfügbaren Plätzen.

Unterrichtsstunden

Die zu entrichtenden monatlichen Gebühren sind Pauschalsätze, die sich aus einem Jahressatz für ca. 37 zu erteilende Unterrichtseinheiten pro Jahr ergeben. Für die Musikschule gilt die Ferienverordnung der allgemeinbildenden Schulen des Landes Hessen. Bewegliche Ferientage sind der Rosenmontag und der Faschingsdienstag. Bei einem dritten bewegl. Ferientag entfällt dieser auf den Freitag nach Christi Himmelfahrt.

Eintrittstermine

Ein Unterrichtbeginn ist jederzeit möglich, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Anmeldungen sind schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Sie werden erst durch die schriftliche Bestätigung seitens der Musikschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Gebühren

  1. Es wird eine einmalige Aufnahme- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,- € erhoben.
  2. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule wird ein Beitrag erhoben.
  3. Der Beitrag ist der jeweils gültigen Schulgeldordnung zu entnehmen und ist Bestandteil der Schulordnung. Maßstab für das Schulgeld ist das Fach und die Unterrichtseinheit.
  4. Zur Zahlung des Beitrages sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
  5. Die im Tarif festgesetzten Beträge sind Jahresbeträge für ein Schuljahr. Sie sind in 12 gleichen Teilen jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.
  6. Aus verwaltungstechnischen Gründen können Zahlungen nur per Bankeinzug erfolgen. Die anfallenden Gebühren bei Nichteinlösung der Lastschrift für die Unterrichtsgebühren trägt der Zahlungspflichtige.
  7. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Beträge wird der jeweils fällige Betrag mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen angemahnt. (Mahngebühr Euro 5,-)

Ermäßigungen

Im Instrumentalunterricht erhält das 2. Kind einer Familie 5 % Geschwisterermäßigung und jedes weitere Kind einer Familie automatisch eine Geschwisterermäßigung von 10 %. Gruppenunterrichte sind von dieser Ermäßigung ausgenommen.

Probezeit

Das erste Unterrichtshalbjahr gilt als Probezeit. Bis zu deren Ablauf kann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt werden.

Kündigung

Ordentliche Kündigungstermine sind der 28. Februar und der 31. August eines jeden Jahres. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vorher schriftlich im Büro der Musikschule eingereicht werden. Lehrerwechsel und Vertretung im Krankheitsfall sind keine außerordentlichen Kündigungsgründe.

Leistungen der Schüler

  1. Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Eventuelle Verhinderungen seitens der Schüler sind der Lehrkraft oder der Schulleitung möglichst vorher mitzuteilen, sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
  2. Die Schüler sind verpflichtet, bei musikalischen Darbietungen ihrer Fähigkeiten entsprechend mitzuwirken.
  3. Lehrmittel, die für den Unterricht erforderlich sind (Instrumente, Noten), sind von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Es ist von Vorteil, sich von der Lehrkraft beraten zu lassen.
  4. Vernachlässigung des Unterrichtes, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten des Schülers oder Nichtzahlung des Schulgeldes, berechtigen die Schulleitung zum Ausschluss des Schülers aus der Musikschule.

Aufsicht und Haftung

Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben.

Erstattung von Schulgeld

Bei der Bemessung des Schulgeldes sind 2 Unterrichtsausfälle pro Halbjahr durch die Lehrkraft wegen Krankheit bereits berücksichtigt. Sollten jedoch mehr Stunden entfallen, so kann auf Antrag ein Viertel der monatlichen Unterrichtsgebühr pro weitere ausgefallene Stunde erstattet werden. Der Antrag ist bis zum Ablauf eines Unterrichtsjahres (31.08.) bei der Musikschule einzureichen.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Schulordnung tritt am 01.03.2025 in Kraft.

Die Schulleitung